Die Terrasse markiert bei vielen Immobilien den Einstiegspunkt in das eigene Gartenparadies und ist für einen Schutz vor Wind und Wetter oftmals mit einer Terrassenüberdachung versehen. Eine solche Terrassenüberdachung muss allerdings nicht zwingend an ein Gebäude befestigt sein, sodass auch an anderen Stellen des Gartens ein Einsatz möglich ist. Der Wetterschutz kann als freistehende Variante bei allen möglichen Sitzgelegenheiten im Garten zum Tragen kommen.
Die verschiedenen Möglichkeiten zur Überdachung einer Sitzgelegenheit
Einfach in den Garten setzen, die Natur genießen, vielleicht dem Plätschern eines Brunnens lauschen und dabei Äpfel aus eigenem Anbau genießen. Die Gründe dafür, den Garten als Ausgangspunkt für Entspannung und als Abstandshalter vom Alltag zu wählen, sind vielfältig.
In vielen Gärten sind neben oder anstelle einer Terrasse separate Sitzgelegenheiten anzutreffen, die mit verschiedenen Skulpturen und Pflanzenkübeln angereichert sind. Allerdings kann dort bereits ein leichter Regen die Freude am Verweilen schmälern und die ersehnte Gartenzeit buchstäblich ins Wasser fallen lassen. Es fehlt schlichtweg eine Überdachung, die den Niederschlag abfängt und einen unpraktischen Regenschirm entbehrlich werden lässt. Einige Gartenbesitzer behelfen sich mit einer Zeltkonstruktion, die aber bei Wind schnell die vorgesehene Position verlässt oder sogar Schäden aufweist. Manchmal reicht bereits ein etwas intensiverer Wind aus und das Gartenzelt macht höchstens auf dem Sperrmüll noch eine gute Figur.
Eine freistehende Terrassenüberdachung ist eine stabilere und wetterbeständigere Lösung, die sich von einem Sturm kaum beeindrucken lässt und zudem nicht zwingend an ein Gebäude montiert werden muss. Damit kann, aber muss sie nicht unbedingt über einer Terrasse errichtet werden. Auch wenn eine Verankerung in der Außenwand eines Gebäudes aus statischen Gründen nicht möglich ist, wie es zum Beispiel bei Fertig- oder Fachwerkhäusern der Fall sein kann, kommt eine freistehende Terrassenüberdachung infrage.
Die baurechtlichen Rahmenbedingungen bei einem Terrassendach
Ob eine Baugenehmigung für eine freistehende Terrassenüberdachung benötigt wird, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Neben dem Wohnort sind die Tiefe der Überdachung, der Abstand zu Grundstücksgrenzen, zugelassene Baustoffe, der örtliche Bebauungsplan und weitere Faktoren zu berücksichtigen.
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Im Regelfall empfiehlt sich zunächst die Überdachung zu planen und ein entsprechendes Angebot einzuholen. Sodann sollte das Vorhaben mit den Nachbarn besprochen werden. Mit der Zustimmung der Nachbarn in der Tasche sollten die rechtlichen Vorgaben bei dem zuständigen Bauamt erfragt werden.
Anhand der erteilten Auskünfte kann schließlich ein Bauantrag gestellt werden, der eine rechtliche Sicherheit schafft und eine behördliche Rückbauaufforderung ausschließt. Nachdem die Baugenehmigung erteilt wurde, kann die Errichtung der freistehenden Terrassenüberdachung in Auftrag gegeben werden.
Die richtige Pflege bei einer Terrassenüberdachung
Jede Form von Terrassenüberdachung ist ungeschützt den Wettereinflüssen ausgesetzt und benötigt daher eine fachgerechte sowie regelmäßige Pflege. Am besten sollten spezielle Gelenkarmbürsten verwendet werden, die in den letzten Winkel der Eindeckung reichen und gleichzeitig gefährliche Kletterpartien entbehrlich werden lassen.
Sofern eine solche Ausstattung nicht vorhanden und eine Beschaffung nicht gewünscht ist, kann ein Unternehmen mit dieser Aufgabe betraut werden. Mit der richtigen Pflege kann die Freude an der Terrassenüberdachung besonders lange andauern.
Gleichwohl eine freistehende Terrassenüberdachung im Vergleich zu einem Gartenpavillon zunächst mit einer etwas höheren Investition verbunden ist, sprechen zahlreiche Gründe für die Errichtung einer robusteren sowie langlebigeren Konstruktion. Selbst nach Jahrzehnten sind auch bei unbeständigen Wetterverhältnissen wohltuende Gartenmomente gewiss.
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